Erzieher*in
Die Ausbildung im Überblick
Der Regelzugang zur Erzieher*innenausbildung (ERZ) in Mecklenburg-Vorpommern ist die Sozialassistent*innenausbildung. Die Erzieher*innenausbildung dauert 2 Jahre.
Der erfolgreiche ERZ-Abschluss berechtigt zur pädagogischen Arbeit mit Menschen von 0 - 27 Jahren in den unterschiedlichsten beruflichen Umfeldern wie zum Beispiel Krippe, Kita, Hort und Jugendarbeit.
Ausbildungsinhalte
Während der theoretischen und praktischen Ausbildung erwirbt man neben einer fundierten Allgemeinbildung beispielsweise berufsbildende Kompetenzen in folgenden Bereichen:
- Grundlagen der Gestaltung von Beziehungen
- Entwicklung, Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen
- Kreatives Gestalten, Musik und Rhythmik, Bewegung, Spiel, Medienpädagogik, elementare naturwissenschaftliche und mathematische Bildung
Ein besonderer Schwerpunkt in der Ausbildung am Seminar für Kirchlichen Dienst ist die Religionspädagogik mit den Bereichen Theologisieren, Philosophieren mit Kindern, Wertebildung und religiöser Erziehung.
Fachpraktische Ausbildung
Bei der fachpraktischen Ausbildung werden die theoretischen Inhalte in der sozialpädagogischen Praxis erprobt. Das Seminar für Kirchlichen Dienst setzt dabei einen Schwerpunkt im Bereich der Elementarpädagogik und frühkindlichen Bildung. Alle Auszubildenden sammeln während der fachpraktischen Ausbildung ihre Praxiserfahrungen in der Krippe, im Kindergarten und im Hort.
Darüber hinaus finden die praktischen Ausbildungsphasen auch im Bereich der Jugendhilfe und der außerschulischen Jugendarbeit statt.
Die Schüler*innen
- erhalten Einblicke in die sozialpädagogische Praxis,
- sammeln Erfahrungen in den berufstypischen Arbeitsmethoden,
- gewinnen einen Überblick über die verschiedenen Handlungsfelder der sozialen Arbeit sowie den Aufbau und die Ablauforganisation der jeweiligen Einrichtung,
- erlangen berufsorientierte Handlungskompetenzen und
- entwickeln ihre eigene Berufsidentität.
Ausbildungsabschluss
Am Ende der Ausbildung wird eine schriftliche, mündliche und praktische Abschlussprüfung gemäß der Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialwesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (FSSozVO M-V) durchgeführt.
Die Ausbildung am Seminar für Kirchlichen Dienst endet mit dem Abschluss Staatlich anerkannte Erzieherin bzw. Staatlich anerkannter Erzieher.
Dieser Abschluss schließt die Fachhochschulreife ein, sofern sie nicht bereits erworben wurde.
Nach Abschluss der Erzieher*innenausbildung am Seminar für Kirchlichen Dienst besteht die Möglichkeit, verkürzt und teilweise berufsbegleitend Studiengänge der Sozialen Arbeit, der Frühen Bildung sowie der Religionspädagogik und Diakonik zu studieren. Wir beraten Sie gern.
Ausbildungskosten
Das Seminar für Kirchlichen Dienst erhebt Ausbildungskosten in Höhe von 1.560,00 Euro (eintausendfünfhundertsechzig Euro) pro Schuljahr (01.08. – 31.07.). Das Schulgeld ist zahlbar in Raten von 130,00 Euro. Die erste Rate ist bei Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Die weiteren Raten sind monatlich ab September jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats zur Zahlung fällig.
Es fallen für die Schüler*innen keine Aufnahme- und Prüfungsgebühren an.
Gegebenenfalls entstehen weitere Kosten, z. B. für eigene Lernmittel, Exkursionen und Klassenfahrten sowie für Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für eine auswärtige Unterbringung.
Fördermöglichkeiten
Unter bestimmten Bedingungen können Schüler*innen, die an der berufsbildenden Ausbildung teilnehmen, eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bzw. eine Förderung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten.
Weiter besteht die Möglichkeit die Ausbildung mit einem Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit zu absolvieren.