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Erzieher*in für 0- bis 10-Jährige (ENZ)

Die Ausbildung im Überblick

Der Ausbildungsgang „Staatlich anerkannte/r Erzieher*in für 0- bis 10-Jährige“ ist ein spezielles Angebot in Mecklenburg-Vorpommern, welches es den Auszubildenden ermöglichen will, bereits während der Ausbildung in einer Kindertageseinrichtung zu arbeiten und eine Ausbildungsvergütung zu erhalten. Starten Sie also mit einem deutlich höheren Praxisanteil als in der klassischen Erzieher*innenausbildung in Ihren Beruf.

Zugangsvoraussetzung zu dieser Ausbildung ist die Mittlere Reife. 

Die Auszubildenden werden theoretisch und praktisch auf eine Tätigkeit im Bereich der 0- bis 10-jährigen Kinder vorbereitet. 

Schulische Ausbildungsinhalte

Die Ausbildung umfasst drei Jahre an der Höheren Berufsfachschule für Sozialwesen und findet sowohl in der beruflichen Schule als auch in Kindertageseinrichtungen statt. 

Schulische Ausbildungsinhalte sind:

  • Deutsch, Englisch, Mathematik, Sozialkunde und Evangelische Religion
  • Grundlagen der Gestaltung von Beziehungen
  • Entwicklung, Bildung und Erziehung von Kindern
  • Kreatives Gestalten, Musik und Rhythmik, Bewegung, Spiel, Medienpädagogik, elementare naturwissenschaftliche und mathematische Bildung
  • Ein besonderer Schwerpunkt in der Ausbildung am Seminar für Kirchlichen Dienst ist die Religionspädagogik mit den Bereichen Theologisieren, Philosophieren mit Kindern, Wertebildung und religiöser Erziehung.

Fachpraktische Ausbildung

Die fachpraktische Ausbildung findet in einer Kindertageseinrichtung bei einem Träger statt, mit dem Sie einen Ausbildungsvertrag geschlossen haben. Für Ihre Arbeit in der Kita erhalten Sie eine Ausbildungsvergütung. Die Ausbildung setzt den Schwerpunkt im Bereich der Elementarpädagogik und frühkindlichen Bildung. Alle Auszubildenden sammeln während der fachpraktischen Ausbildung ihre Praxiserfahrungen in der Krippe, im Kindergarten und im Hort. 

Gern unterstützen wir Sie bei Ihrer Bewerbung und geben Ihnen Adressen von Trägern, mit denen wir zusammenarbeiten. 

Es finden keine praktischen Ausbildungsphasen im Bereich der Jugendhilfe und der außerschulischen Jugendarbeit statt.

Die Schüler*innen

  • erhalten Einblicke in die Arbeitsfelder Krippe, Kindergarten und Hort
  • sammeln Erfahrungen in den berufstypischen Arbeitsmethoden
  • gewinnen einen Überblick über die verschiedenen Handlungsfelder der Elementarpädagogik sowie den Aufbau und die Ablauforganisation von Kindertageseinrichtungen 
  • erlangen berufsorientierte Handlungskompetenzen und
  • entwickeln ihre eigene Berufsidentität.

Ausbildungsabschluss

Am Ende der Ausbildung wird eine schriftliche, mündliche und praktische Abschlussprüfung gemäß der Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an der Höheren Berufsfachschule (ERZ0-10HBFSVO M-V) durchgeführt.

Die Ausbildung am Seminar für Kirchlichen Dienst endet mit dem Abschluss „Staatlich anerkannte/r Erzieher*in für 0- bis 10-Jährige“.

Der Abschluss ist nur in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt.

Nach Abschluss dieser Ausbildung am Seminar für Kirchlichen Dienst besteht die Möglichkeit am Diakonischen Bildungszentrum in Bad Sülze eine Weiterqualifikation zum/r bundesweit staatlich anerkannten Erzieher*in zu absolvieren. 

Wir beraten Sie gern.

Ausbildungskosten

Das Seminar für Kirchlichen Dienst erhebt Ausbildungskosten in Höhe von 1.560,00 Euro (eintausendfünfhundertsechzig Euro) pro Schuljahr (01.08. – 31.07.). Das Schulgeld ist zahlbar in Raten von 130,00 Euro. Die erste Rate ist bei Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Die weiteren Raten sind monatlich ab September jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats zur Zahlung fällig.

Es fallen für die Schüler*innen keine Aufnahme- und Prüfungsgebühren an.

Gegebenenfalls entstehen weitere Kosten, z. B. für eigene Lernmittel, Exkursionen und Klassenfahrten sowie für Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für eine auswärtige Unterbringung.

Fördermöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können Schüler*innen, die an der berufsbildenden Ausbildung teilnehmen, eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bzw. eine Förderung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten.

Weiter besteht die Möglichkeit die Ausbildung mit einem Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit zu absolvieren.